Checkliste

Was tun bei einem Todesfall?


Hier haben wir für Sie die ersten wichtigen Schritte zusammengestellt. Vorübergehend werden Sie vom Bestattungsdienst am Inselspital betreut.                                                   

Wichtige Telefonnummern::

Hauptinformation Inselspital:
+41 31 632 21 11

24 h-Telefon ISB Bestattungen  
+41 31 632 28 24

Bestatter kontaktieren


Kontaktieren Sie uns

  • wir vermitteln Ihnen die Grundinformationen.
  • unsere  Mitarbeitenden werden mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen und erste entscheidende Fragen klären.
  • der ISB Bestattungsdienst ist rund um die Uhr für Sie erreichbar: 24 h-Telefon +41 31 632 28 24

Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt 

  • die Todesmeldung an das Zivilstandesamt Bern wird von uns gemeldet
  • wir erstellen für das Spital die Todesmeldung und überbringen es mit der ärztlichen Todesbescheinigung dem Zivilstandesamt Bern     
  • innert zwei Tagen muss der Tod an das für den Sterbeort zuständige Zivilstandsamt gemeldet werden
  • falls vorhanden, wird auch das Familienbüchlein eingereicht

Meldung beim zuständigen Bestattungs-/ Erbschaftsamt  

  • nach der Meldung an das Zivilstandsamt muss das Bestattungsamt des Bestattungsortes und das Erbschaftsamt der Wohngemeinde informiert werden
  • auch diese Meldung wird den Angehörigen in der Regel durch den Bestatter abgenommen                 

Mit uns können Sie folgende Punkte besprechen:

  • Art der Bestattung, Kremation oder Erdbestattung, Wahl der Grabart auf dem Friedhof
  • Wahl des Sarges, Einkleiden und Aufbahren der verstorbenen Person
  • Überführung des Verstorbenen mit Leichenwagen
  • Wahl einer Urne
  • Dekoration und Blumenschmuck
  • Buchung der Termine für die Trauerfeier und die Beisetzung
  • Koordination und Vermittlung mit einer Pfarrperson, TrauerrednerIn
  • Vermittlung von Solisten und Musiker für die Trauerfeier
  • Aufgabe der Todesanzeige in den Zeitungen nach Wahl
  • Begleitung bei der Trauerfeier und Beisetzung
  • Druck von Leidzirkularen, Danksagungen und vieles mehr

Würdiger Abschied in unseren Aufbahrungsräumen

  • in unseren Aufbahrungsräumen können Angehörige, Freunde und Bekannte in Stille vom Verstorbenen Abschied nehmen.
  • in den meisten Friedhöfen sind die Aufbahrungsräume mit Glas abgetrennt
  • unsere Aufbahrungsräume verfügen über frei zugängliche Katafalken, dadurch wird das Abschied nehmen persönlicher
  • mit entsprechender Rücksicht auf die vorhandenen Einrichtungen können die Angehörigen den Aufbahrungsraum nach ihren Wünschen gestalten mit persönlichen Gegenstände, eigenen Blumen oder unsere Blumendekoration schmücken
  • Totenwache 24 h möglich

Regelung der Erbschaft:

Als Bestattungsunternehmen können wir Sie leider nicht zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Erbschaft beraten. 
Bitten wenden Sie sich dazu an die zuständige lokale Behörde (Erbschafts-, resp. Teilungsamt etc.).

Wir empfehlen Ihnen, keine Vermögenswerte an sich zu nehmen, keine auf die verstorbene Person lautenden Verträge zu kündigen oder Rechnungen der verstorbenen Person zu begleichen, solange die Erbschaft nicht geregelt ist. Diese Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden. 

Die Bestattungskosten sind unabhängig davon durch den Auftraggeber zu begleichen. In der Regel sind dies die nächsten Verwandten, nicht die verstorbene Person. Die Übernahme der Bestattungskosten gehört zu den über den Tod hinausgehenden Pflichten der nächsten Verwandten. Auch dann, wenn die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben. Unter gewissen Bedingungen übernehmen einzelne Gemeinden die notwendigsten Kosten im Sinne einer «unentgeldlichen Bestattung».