Checkliste
Was tun bei einem Todesfall?
Hier haben wir für Sie die ersten wichtigen Schritte zusammengestellt. Vorübergehend werden Sie vom Bestattungsdienst am Inselspital betreut.
Wichtige Telefonnummern::
Hauptinformation Inselspital:
+41 31 632 21 11
24 h-Telefon ISB Bestattungen
+41 31 632 28 24
Bestatter kontaktieren
Kontaktieren Sie uns
- wir vermitteln Ihnen die Grundinformationen.
- unsere Mitarbeitenden werden mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen und erste entscheidende Fragen klären.
- der ISB Bestattungsdienst ist rund um die Uhr für Sie erreichbar: 24 h-Telefon +41 31 632 28 24
Regelung der Erbschaft:
Als Bestattungsunternehmen können wir Sie leider nicht zu rechtlichen Fragen rund um das Thema Erbschaft beraten.
Bitten wenden Sie sich dazu an die zuständige lokale Behörde (Erbschafts-, resp. Teilungsamt etc.).
Wir empfehlen Ihnen, keine Vermögenswerte an sich zu nehmen, keine auf die verstorbene Person lautenden Verträge zu kündigen oder Rechnungen der verstorbenen Person zu begleichen, solange die Erbschaft nicht geregelt ist. Diese Handlungen können als Annahme der Erbschaft gewertet werden.
Die Bestattungskosten sind unabhängig davon durch den Auftraggeber zu begleichen. In der Regel sind dies die nächsten Verwandten, nicht die verstorbene Person. Die Übernahme der Bestattungskosten gehört zu den über den Tod hinausgehenden Pflichten der nächsten Verwandten. Auch dann, wenn die Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben. Unter gewissen Bedingungen übernehmen einzelne Gemeinden die notwendigsten Kosten im Sinne einer «unentgeldlichen Bestattung».